Eine Stelle als bischöflicher Amtsleiter beim Bischofsamt in Nuuk unter der grönländischen Selbstverwaltung ist verfügbar. Der Amtsleiter übernimmt die tägliche Leitung der Amtsverwaltung, einschließlich Personalverantwortung, Finanzen und rechtlicher Beratung. Die Position soll mit einem akademischen Mitarbeiter, vorzugsweise Juristen, besetzt werden, der Kenntnisse in Wirtschaft und kirchlichen Themen hat.
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Grönlands Selbstverwaltung
Das Bistumsamt sucht einen Leiter des Stiftsbüros.
Eine Stelle als Stiftskontorchef beim Bischofsamt in Nuuk unter der grönländischen Selbstverwaltung ist vakant und soll zum 01. Juni 2026 oder baldmöglichst danach besetzt werden. Wir laden laufend relevante Kandidaten zu Gesprächen ein.
Das Bistum übernimmt sowohl kirchliche als auch allgemeine administrative Funktionen für die Kirche in Grönland.
Es werden viele verschiedene Anfragen an das Amt von sowohl öffentlichen Behörden, Priestern, Katecheten, Gemeinden als auch anderen gerichtet.
Das Gremium besteht aus dem Bischof, einem Amtsleiter, einem Referendar, einem Büroleiter und einem Büroassistenten.
Der Bischof ist der oberste Chef des Amtes.
Der Stiftskontorchef übernimmt die tägliche Leitung der Stiftsverwaltung und ist somit unter anderem für das Personal der Volkskirche zuständig, verantwortlich für die gesamte finanzielle Zuwendung und die Budgets der Volkskirche, der persönliche juristische Berater des Bischofs (Amanuensis), Sparringspartner der Probst, der tägliche Supervisor der Fallbearbeitung im Bischofsamt, selbstständiger Fallbearbeiter im Bischofsamt, Kontakt zum Ministerium in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten.
Die Stelle soll mit einem akademischen Mitarbeiter besetzt werden, vorzugsweise einem Juristen, der Kenntnisse und Interesse sowohl an wirtschaftlichen als auch an kirchlichen Themen hat. Persönliche Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Flexibilität und Situationsbewusstsein werden besonders gewichtet. Es wäre von Vorteil, über gewisse Kenntnisse der Verhältnisse in Grönland zu verfügen.
Die zweisprachige grönländisch/dänische Version wird bevorzugt.
Vergütung und Beschäftigungsbedingungen, einschließlich des Rechts auf Umzugskostenübernahme und Reisevergünstigungen bei Eintritt und Austritt, gemäß dem zum Zeitpunkt des Eintritts geltenden Tarifvertrag zwischen der grönländischen Landesregierung und der entsprechenden verhandlungsberechtigten Organisation. Die Stelle ist auf 7 Jahre befristet, mit der Möglichkeit einer administrativen Verlängerung um einen weiteren Zeitraum.
Zur Stelle gehört keine Dienstwohnung.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bischofsbüro, Tel. +299-321134, Bischof Paneeraq Siegstad Munk.
Bewerbungen mit Angaben zur Ausbildung und früheren Beschäftigung, einschließlich Kopien von Abschlusszeugnissen usw. sind zu senden an: Bispeembedet, Postboks 90, 3900 Nuuk, damit sie spätestens am 27. Mai 2026 im Büro eingehen, gekennzeichnet mit: „Stiftskontorchef“.
Beschäftigungsbedingungen
Die Stelle ist derzeit mit einem Gehalt entsprechend 36 festgelegt. Das Gehalt mit festen Gehaltsbestandteilen und dem eigenen Beitrag zur Pension in LR 36 beträgt ab dem 1. April 2026 monatlich 57.531 Kr. und jährlich 690.372 Kr.
Es wird grundsätzlich eine Einstellung zu den Tarifbedingungen erfolgen, wobei, falls der Bewerber bereits Beamter gemäß den Beamtengesetzen für das öffentliche Grönland ist, eine Einstellung zu Beamtenbedingungen möglich ist.
Für die Stelle gilt, dass keine Höchstdienstzeit festgelegt ist und dass die Bestimmungen über die Gewährung von Vergütung für Überstunden sowie die Bestimmungen über die Vergütung für verlorene freie Tage nicht Anwendung finden; die Arbeitszeit beträgt grundsätzlich 40 Stunden pro Woche.
Lohn- und Beschäftigungsbedingungen, einschließlich des Rechts auf An- und Abreise sowie Umzugskosten, gemäß dem zum Zeitpunkt des Eintritts geltenden Tarifvertrag zwischen der grönländischen Selbstverwaltung und der betreffenden verhandlungsberechtigten Organisation.
Wohnung
Es wird keine Personalwohnung für die Stelle bereitgestellt. Sofern ein Bewerber bereits eine Personalwohnung durch eine Anstellung in der Selbstverwaltung hat, bleibt das Recht auf die zugewiesene Personalwohnung bestehen. Die Personalwohnung ist an das Beschäftigungsverhältnis gebunden und muss bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses geräumt werden.
Reichen Sie Ihre Bewerbung, Ihren Lebenslauf, Ihre Ausbildungs- und Kursnachweise sowie andere relevante Dokumente ein, indem Sie auf „Bewerbung senden“ klicken.
Wir akzeptieren keine Bewerbungen per E-Mail.
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