Die Stelle als verwaltender Richter am Gericht in Grönland ist baldmöglichst zu besetzen. Der verwaltende Richter ist verantwortlich für die organisatorischen, finanziellen und administrativen Belange des Gerichts in Grönland und der Kreisgerichte. Darüber hinaus soll der Richter das grönländische Rechtssystem entwickeln und stärken und gute Fähigkeiten in der Personalführung haben.
Die Stelle als leitender Richter am Gericht in Grönland ist so bald wie möglich zu besetzen.
Das Gericht in Grönland, das seinen Sitz in Nuuk hat, behandelt in erster Instanz alle allgemeinen zivilrechtlichen Angelegenheiten, Insolvenzverfahren und komplexe Strafsachen usw., die von den vier Amtsgerichten verwiesen werden. Die Registrierung von Rechten an Immobilien und Fragen zu Gerichtskosten gehören ebenfalls zu den Zuständigkeitsbereichen des Gerichts in Grönland.
Darüber hinaus hat das Gericht in Grönland als Kernaufgabe, die Amtsrichter und anderes Personal in den Amtsgerichten auszubilden und zu beraten.
Über die Stelle
Der Verwaltungsrichter ist als oberster Verwaltungschef verantwortlich für die Leitung des Gerichts in Grönland sowie für die organisatorischen, finanziellen und administrativen Belange der Amtsgerichte. Der Verwaltungsrichter trägt zudem die Gesamtverantwortung für die Verteilung der Rechtsstreitigkeiten zwischen den Juristen am Gericht in Grönland und formal auch für die Verteilung der Fälle zwischen den Amtsrichtern. In der Praxis werden die Fälle an den Amtsgerichten jedoch vom Verwaltungsamtsrichter des jeweiligen Amtsgerichts verteilt.
Die administrativen und leitenden Aufgaben umfassen unter anderem die Organisation der Arbeit, Personalführung und Personalverwaltung, Ausbildung, Kommunikation, Mittelverwaltung, Haushaltsplanung und Haushaltsüberwachung, IT-Betrieb und Gebäudeverwaltung.
Der Verwaltungsrichter wird in der täglichen Arbeit von dem anderen Richter, dem Verwaltungsleiter, dem Funktionsleiter und dem Chefübersetzer bei der Durchführung von Management-, Personalverwaltungs- und anderen administrativen Aufgaben unterstützt.
Am Gericht in Grönland, in den Bezirksgerichten und der Dolmetscherabteilung sind insgesamt etwa 85 Mitarbeiter beschäftigt.
Im Rahmen des mehrjährigen Vertrags der Gerichte wurden Mittel für eine Reihe von Initiativen bereitgestellt, die sich an die nordatlantischen Gerichte richten und insbesondere dazu beitragen sollen, die IT-Unterstützung zu stärken und mehr Personalressourcen sowie Schulungen dafür an den Gerichten in Grönland und auf den Färöern zu sichern. In der Periode 2026–2030 wird in diesem Zusammenhang ein neues großes IT-Entwicklungsprogramm gestartet, das die zukünftige IT-Unterstützung der nordatlantischen Gerichte sicherstellen soll. Ziel ist es, die Verfahren und die Kommunikation mit Bürgern, Unternehmen und Organisationen auf ein Niveau zu heben, das dem der dänischen Gerichte entspricht. Ein weiteres zentrales Fokusgebiet in den kommenden Jahren ist die Professionalisierung der Akteure im Rechtssystem in Grönland, die unter anderem darauf abzielt, die juristischen Kompetenzen sowohl bei Amtsrichtern, Staatsanwälten als auch bei Verteidigern zu erhöhen.
Es wird erwartet, dass der Titel des leitenden Richters bei einer bevorstehenden Änderung des grönländischen Verfahrensrechts in Präsident geändert wird.
Erfahren Sie mehr über die Kreisgerichte und das Gericht in Grönland hier oder auf www.domstol.dk/groenland.
Qualifikationen
Der vorsitzende Richter muss Richter sein oder die Qualifikation besitzen, Richter zu werden, gemäß § 13 des grönländischen Verfahrensgesetzes.
Der leitende Richter muss Visionen für das grönländische Rechtssystem haben und in der Lage sein, es zu entwickeln und zu stärken. Der Bewerber sollte daher über gute Fähigkeiten in strategischer Führung verfügen und in der Lage sein, Ziele und Werte in konkrete Aktionspläne umzusetzen.
Als oberster Verantwortlicher für das Gericht in Grönland und die Amtsgerichte ist es wichtig, dass der leitende Richter gute Fähigkeiten im Personalmanagement hat. Der Bewerber sollte ein Gespür dafür haben, das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu fördern, sowie den Wunsch, die Ausbildungsanstrengungen und die Kompetenzentwicklung der Angestellten zu stärken.
Es wird Wert darauf gelegt, dass der Bewerber ein Verständnis für die besonderen grönländischen Verhältnisse hat und dies aktiv in seiner Führung anwenden kann.
Es ist wichtig, dass der leitende Richter kooperationsorientiert ist und aktiv zur internen Zusammenarbeit der Gerichte in Grönland beiträgt, sowohl im täglichen Austausch als auch durch aktive Teilnahme an unter anderem dem Grönlandforum und der Arbeitsgruppe zur Entwicklung der Gerichte in Grönland sowie in der laufenden Zusammenarbeit mit der Gerichtsverwaltung und den professionellen Partnern des Gerichts, einschließlich der Polizei Grönlands, den Gefängnissen Grönlands, den Anwälten sowie dem Landesverteidiger und den autorisierten Verteidigern.
Es wird außerdem Wert darauf gelegt, dass der Bewerber ein starker Kommunikator ist, der intern sowie extern mit den professionellen Partnern des Gerichts, den Nutzern, der Presse und anderen Interessengruppen kommunizieren kann.
Lohn und Beschäftigungsbedingungen
Die Einstellung in die Position erfolgt nach Beamtenrecht.
Mit Wirkung vom 1. April 2026 sind die Lohn- und Beschäftigungsbedingungen für Staatsbeamte, die in Grönland angestellt sind, den Bedingungen gleichgestellt, die für Staatsbeamte gelten, die in Dänemark oder auf den Färöern angestellt sind. Das bedeutet unter anderem, dass die Vergütung nun nach dänischen Lohnrahmen erfolgt und die Stelle unter das Cheflohnabkommen für Richter fällt.
Die Stelle als Verwaltungsrichter am Gericht in Grönland ist in Gehaltsgruppe 39 eingestuft. Der Stelle sind eine persönliche Zulage und zwei sogenannte Nordatlantikzulagen zugeordnet. Das Gesamteinkommen in dieser Position beträgt derzeit 108.786 DKK pro Monat auf dem aktuellen Niveau (1. April 2026).
Der Pensionsbeitrag beträgt 17,1 % des persönlichen Zuschlags und eines der beiden Nordatlantik-Zuschläge, von denen ein Drittel als Eigenbeitrag zählt.
Es steht eine attraktive Dienstwohnung zur Verfügung, die auch Platz für eine mögliche Familie bieten kann.
Der amtierende Richter wird von einer Reihe von Vereinbarungen betroffen sein, die für die Staatsbeamten gelten, einschließlich Regelungen über das Recht auf Umzugskostenvergütung bei Eintritt und Austritt sowie das Recht auf Freifahrten im Dienst.
Die Übernahme kann nach näherer Vereinbarung erfolgen.
Bewerbung und Verfahren zur Besetzung der Stelle
Die Stelle kann elektronisch unter www.domstol.dk im Punkt „Job“ im oberen Menü beantragt werden.
Sie müssen Ihren Lebenslauf, gegebenenfalls eine Stellungnahme des Landesgerichts, ein aktuelles digitales Foto sowie eventuell weitere Stellungnahmen beifügen. Bewerbungen müssen bis spätestens Montag, den 17. August 2026, im Rekrutierungssystem eingegangen sein.
Die Vorstellungsgespräche im Ernennungsausschuss für Richter in Grönland werden voraussichtlich am 17. September 2026 und möglicherweise auch am 22. Oktober 2026 (gegebenenfalls per Video) stattfinden. Mit einer kurzfristigen Einladung zu den Gesprächen ist zu rechnen.
Die Bewerber müssen darauf eingestellt sein, dass im Rekrutierungsprozess Tests durch einen externen Berater durchgeführt werden können.
Die Bewerber, die ein Vorstellungsgespräch hatten, werden gesonderte Informationen über das weitere Verfahren zur Stellenbesetzung sowie über einen möglichen Testablauf nach der Sitzung des Richterernennungsausschusses für Grönland am 17. September 2026 erhalten.
Eventuelle Fragen zum Leben und Arbeiten in Grönland sowie zum Inhalt der Stelle können bis zum 1. August 2026 an den derzeitigen Verwaltungsrichter am Gericht in Grönland, Stig Nørskov-Jensen, unter der Telefonnummer +299 - 36 39 20 gerichtet werden. Denken Sie daran, dass es einen Zeitunterschied von 3 Stunden gibt.
Fragen zu den Anstellungsbedingungen, der Dienstwohnung oder der Stelle im Übrigen können an die stellvertretende Leiterin Rikke Ladefoged, HR-Zentrum der Justizverwaltung (41 10 06 51) (Urlaub in Woche 30-32) gerichtet werden.
Fragen zum Einstellungsprozess können an die Sekretärin des Richterernennungsausschusses, Hannah Nüchel Wildt (51 23 13 22) (Urlaub in den Wochen 29-32), gerichtet werden.
Der Ernennungsausschuss für Grönland wird voraussichtlich am 22. Oktober 2026 eine endgültige Entscheidung darüber treffen, wer für die Stelle vorgeschlagen wird. Der Vorschlag des Ausschusses wird am 23. Oktober 2026 um 14:00 Uhr auf der Webseite veröffentlicht. Die Bewerber, die ein Vorstellungsgespräch hatten, werden telefonisch über den Vorschlag des Ausschusses informiert, bevor dieser auf der Webseite veröffentlicht wird.
Der Ernennungsausschuss für Grönland gibt eine Empfehlung an den Justizminister zur Besetzung von Richterstellen in Grönland ab. Weitere Informationen über den Ausschuss finden Sie unter https://domstol.dk/dommerudnaevnelsesraadet/faeroeerne-og-groenland/. Außerdem können Sie hier mehr über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten lesen.
Weitere Informationen zu den formalen Anforderungen für die Ernennung zu Richterstellen, dem Verfahren zur Stellenbesetzung usw. finden Sie auf www.domstol.dk unter "Job".
Wir fordern jeden, der interessiert und qualifiziert ist, auf, sich um die Stelle zu bewerben, unabhängig von persönlichen Umständen wie Alter, Geschlecht, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit usw.
Die Aufmerksamkeit wird darauf gelenkt, dass ein Bewerber gemäß § 5, Abs. 4 des Beamtenrechtsgesetzes bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich beantragen kann, dass Informationen aus der Bewerberliste, die gemäß § 5, Abs. 3 des Beamtenrechtsgesetzes an die Bewerber herausgegeben werden kann, nicht öffentlich wiedergegeben werden. In diesem Fall wird der Bewerberliste bei der Herausgabe eine Vertraulichkeitsanordnung hinzugefügt.
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