Diese Stelle ist abgelaufen
Die Bewerbungsfrist für diese Stelle ist abgelaufen. Sie können das Unternehmen dennoch direkt kontaktieren.
Offene Pfarrstelle in Maniitsoq, Grönland unter Kalaallit Nunaanni Ilagiit. Bewerber müssen die Anforderungen des Inatsisartutgesetzes Nr. 9 vom 19. Mai 2010 erfüllen. Es ist erforderlich, dass der zukünftige Pfarrer Grönländisch beherrscht. Die Anstellung erfolgt unter beamtenähnlichen Bedingungen. Bewerbungen müssen bis spätestens 30. Januar 2026 beim Grönländischen Selbstverwaltung eingereicht werden.
Freie Pfarrstelle in Maniitsoq, Grönland
Unter Kalaallit Nunaanni Ilagiit ist eine neue ausgeschriebene Pfarrstelle ab dem 15. Februar 2026 oder nach Vereinbarung verfügbar. Die Stelle ist angesiedelt in:
Palaseqarfik Maniitsoq, Provsteqarfik Qeqqa Tunulu
Die Stelle: Die Bewerber müssen die Anforderungen des Inatsisartutgesetzes Nr. 9 vom 19. Mai 2010, mit späteren Änderungen, Kapitel 7 erfüllen.
Es ist eine Voraussetzung, dass der zukünftige Pastor Grönländisch beherrscht.
Lohn- und Beschäftigungsbedingungen sowie Umzug von Hausrat:
Es wird grundsätzlich eine Einstellung zu beamtenähnlichen Bedingungen erfolgen. Wenn der Bewerber bereits Beamter gemäß dem Beamtenrecht für das öffentliche Grönland ist, kann die Einstellung zu Beamtenbedingungen erfolgen.
Weitere Informationen können beim Bischofsbüro oder gegebenenfalls bei den jeweiligen Probstämtern eingeholt werden. Telefonnummern und Adressen sind auf www.ilagiit.gl zu finden.
Anträge sind bis spätestens zum 30. Januar 2026 an die grönländische Selbstverwaltung, das Bischofsamt, Postfach 90, 3900 Nuuk zu richten.
Für pensionierte Beamte gilt, dass die Stelle ausschließlich als befristete Stelle für 5 Jahre erworben werden kann. (70 Jahre).
Straf- und Kinderzeugnis:
Die Stelle unterliegt dem Gesetz über die Pflicht zur Einholung von Straf- und Kinderzeugnissen. Gemäß dem Gesetz kann die Anstellung erst beginnen, wenn das Bischöfliche Büro ein zufriedenstellendes Straf- und Kinderzeugnis erhalten hat. Wir möchten daher darauf hinweisen, dass der Eintrittstermin erst vereinbart werden kann, wenn das Bischöfliche Büro das Kinderzeugnis von der Reichspolizei sowie das Strafzeugnis von der Polizei erhalten hat.
Das Kinderzeugnis wird mit Zustimmung der betreffenden Person vom Bischofsamt eingeholt, während das Strafzeugnis von der betreffenden Person bei der Polizei beantragt wird.
Lohn und Anstellungsverhältnis
Lohn- und Beschäftigungsbedingungen, einschließlich des Rechts auf Ein- und Austrittsreise sowie Umzug des Hausrats, gemäß dem zum Zeitpunkt des Eintritts geltenden Vertrag/der geltenden Vereinbarung zwischen der grönländischen Selbstverwaltung und der betreffenden verhandlungsberechtigten Organisation.
Wohnung
Für die Stelle kann eine unmöblierte Personalwohnung gemäß den jeweils geltenden Vorschriften zugewiesen werden. Es kann keine Wohnung für Personen zugewiesen werden, die bereits eine Personalwohnung oder eine andere Wohnung im Besitz der Gemeinde oder der grönländischen Selbstverwaltung haben. Miete und Kaution sind gemäß den jeweils geltenden Vorschriften für die zugewiesene Wohnung zu zahlen. Die Personalwohnung ist an das Beschäftigungsverhältnis gebunden und muss bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses geräumt werden.
Die Miete und der Wohnstandard können je nach Alter der Wohnung, Eigentumsverhältnissen usw. variieren. Es kann Wartezeiten für die Zuweisung einer dauerhaften Personalwohnung geben, weshalb eine Unterbringung in einer vakant Wohnung, einschließlich in kleineren Wohngemeinschaften oder Hotelwohnungen, erfolgen kann, die steuerpflichtig ist. Es ist nicht möglich, größere Haustiere wie Hunde oder Katzen in der Personal- oder vakant Wohnung zu halten.
Reichen Sie Ihre Bewerbung, Ihren Lebenslauf, Ihre Ausbildungs- und Kurszeugnisse sowie andere relevante Dokumente ein, indem Sie auf „Bewerbung senden“ klicken.
Wir akzeptieren keine Bewerbungen per E-Mail.
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Kalaallit Nunaanni Ilagiit
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