Eine Anzahl von Positionen als zugelassener Nachlassverwalter beim Gericht in Grönland sind zu besetzen. Die Zulassung erfordert ein juristisches Studium und Erfahrung in der Nachlassabwicklung. Die Zulassung ist persönlich und gilt für 10 Jahre. Bewerbungen sind über das Gericht in Grönland an die Zivilbehörde zu senden.
Eine Anzahl von Ämtern (Stellen) als autorisierter Nachlassverwalter beim Gericht in Grönland müssen besetzt werden.
Dieser Beitrag steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Erbrechts, des Gesetzes über den Ehegattenwechsel usw. für Grönland durch das Folketing. Da die Genehmigungen somit auf einer Gesetzgebung beruhen, die noch nicht endgültig in Kraft getreten ist, und da der 1. November 2026 derzeit nur ein erwarteter Inkrafttretungstermin ist, werden die Genehmigungen nicht erteilt, wenn die Gesetzgebung unerwartet nicht in Kraft tritt oder erst erteilt, wenn die Gesetzgebung in Kraft tritt.
Es ist Voraussetzung für die Zulassung als Nachlassverwalter, dass der Antragsteller ein juristisches Studium abgeschlossen hat und juristische Tätigkeiten ausübt. Die Zulassung verpflichtet zur Bearbeitung der Fälle, die das Gericht gemäß dem Gesetz über den Güterstand der Ehe an den Nachlassverwalter verweist.
Die Genehmigung, die persönlich und nicht übertragbar ist, wird für einen Zeitraum von 10 Jahren erteilt. Die Genehmigung kann auf Antrag um einen neuen Zeitraum von 10 Jahren verlängert werden, ohne dass eine erneute Ausschreibung erforderlich ist.
Das entscheidende Kriterium bei der Annahme eines autorisierten Nachlassverwalters sind die Qualifikationen des Antragstellers. In diesem Zusammenhang wird darauf geachtet, ob der Antragsteller Erfahrung in der Nachlassabwicklung hat, insbesondere ob der Antragsteller Erfahrung mit Ehegattennachlässen hat, ob der Antragsteller eine Weiterbildung im Ehegattennachlassrecht absolviert hat oder plant, dies zu tun, und ob der Antragsteller in seiner bisherigen Tätigkeit Geschicklichkeit und Engagement gezeigt hat. Die Entscheidung wird auf der Grundlage einer Gesamteinschätzung der Antragsteller getroffen, weshalb auch andere Aspekte als die genannten bei der Entscheidung von Bedeutung sein können.
Nachdem die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, holt der vorsitzende Richter am Gericht in Grönland die Zustimmung der nominierten Bewerber ein, um Informationen zu beschaffen, und holt anschließend eine Stellungnahme von der Anwaltskammer, der Zivilbehörde sowie Informationen aus dem Strafregister ein.
Nachdem die Stellungnahmen und Informationen eingeholt wurden, sendet der zuständige Richter am Gericht in Grönland die Anträge mit seiner Empfehlung und Anlagen an den zuständigen Landrichter beim Landgericht Grönland, der die Anträge mit seiner Empfehlung an die Zivilbehörde weiterleitet. Die Zivilbehörde führt eine Anhörung der Antragsteller zu den Empfehlungen und Informationen durch, bevor sie eine Entscheidung in der Angelegenheit trifft.
Anträge sind an die Zivilbehörde zu richten und an das Gericht in Grönland zu senden, vorzugsweise per sicherer E-Mail an rig@domstol.gl.
Fragen zur Genehmigung oder zum Antragsprozess können an Richterin Kirsten Hee Larsen gerichtet werden.
Bewerbungsfrist
Die Frist für den Eingang der Bewerbung ist der 31. Juli 2026.
Kontaktdaten
Retten i Grønland
Email: Rig@domstol.gl
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Berufsbezeichnung
Zulassung als Nachlassverwalter beim Gericht in Grönland
Anstellungsart
Kontrakt
Bewerbungsfrist
31. Jul 2026
Kontaktperson
Kirsten Hee Larsen
Rig@domstol.gl
Kategorie
Büro und Wirtschaft /
Recht
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