Unter Kalaallit Nunaanni Ilagiit ist eine Pfarrstelle ab dem 15. Februar 2026 oder nach Vereinbarung zu besetzen. Die Bewerber müssen die Anforderungen des Inatsisartutgesetzes Nr. 9 vom 19. Mai 2010, mit späteren Änderungen, Kapitel 7, erfüllen. Es ist erforderlich, dass der Bewerber grönländisch spricht.
Wiederholung - Freie Pfarrstelle in Paamiut, Grönland
Unter Kalaallit Nunaanni Ilagiit ist eine Pfarrstelle ab dem 15. Februar 2026 oder nach Vereinbarung verfügbar. Die Stelle befindet sich in:
Palaseqarfik Paamiut, Provstei Kujataa.
Die Stelle: Die Bewerber müssen die Anforderungen des Inatsisartutgesetzes Nr. 9 vom 19. Mai 2010, mit späteren Änderungen, Kapitel 7 erfüllen.
Es ist eine Voraussetzung, dass der Bewerber grönländischsprachig ist.
Lohn- und Beschäftigungsbedingungen sowie Umzug des Hausrats:
Es wird grundsätzlich eine Einstellung zu Tarifbedingungen erfolgen. Wenn der Bewerber bereits Beamter gemäß dem Beamtenrecht für das öffentliche Grönland ist, kann die Einstellung zu Beamtenbedingungen erfolgen.
Weitere Informationen können beim Bischofsbüro oder gegebenenfalls bei den jeweiligen Probstämtern eingeholt werden. Telefonnummern und Adressen sind auf www.ilagiit.gl zu finden.
Anträge müssen bis spätestens zum 30. Januar 2026 an die grönländische Selbstverwaltung, das Bischofsamt, Postfach 90, 3900 Nuuk, gesendet werden.
Für pensionierte Beamte gilt, dass die Stelle ausschließlich als befristete Stelle für 5 Jahre erworben werden kann. (70 Jahre).
Straf- und Kinderzeugnis:
Die Stelle unterliegt dem Gesetz über die Pflicht zur Einholung von Straf- und Kinderzeugnissen. Gemäß dem Gesetz kann die Anstellung erst beginnen, wenn das Bischöfliche Büro ein zufriedenstellendes Straf- und Kinderzeugnis erhalten hat. Wir möchten daher darauf hinweisen, dass der Eintrittstermin erst vereinbart werden kann, wenn das Bischöfliche Büro das Kinderzeugnis von der Reichspolizei sowie das Strafzeugnis von der Polizei erhalten hat.
Das Kinderzeugnis wird mit Zustimmung der betreffenden Person vom Bischofsamt eingeholt, während das Strafzeugnis von der betreffenden Person bei der Polizei angefordert wird.
Lohn und Beschäftigungsbedingungen
Lohn- und Beschäftigungsbedingungen, einschließlich des Rechts auf Ein- und Austrittsreisen sowie Umzug von Hausrat, gemäß dem zum Zeitpunkt des Eintritts geltenden Vertrag/der geltenden Vereinbarung zwischen der grönländischen Selbstverwaltung und der betreffenden verhandlungsberechtigten Organisation.
Wohnung
Für die Stelle kann eine unmöblierte Dienstwohnung gemäß den jeweils geltenden Vorschriften zugewiesen werden. Es kann keine Wohnung für Personen zugewiesen werden, die bereits eine Dienstwohnung oder eine andere vom Kommunen oder der grönländischen Selbstverwaltung besessene Wohnung haben. Miete und Kaution sind gemäß den jeweils geltenden Vorschriften für die zugewiesene Wohnung zu zahlen. Die Dienstwohnung ist an das Beschäftigungsverhältnis gebunden und muss bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses geräumt werden.
Die Miete und der Wohnstandard können je nach Alter der Wohnung, Eigentumsverhältnissen usw. variieren. Es kann Wartezeiten für die Zuweisung einer permanenten Personalwohnung geben, weshalb eine Unterbringung in einer vakanten Wohnung erfolgen kann, einschließlich in kleineren Wohngemeinschaften oder Hotelwohnungen, die besteuert werden. Es ist nicht möglich, größere Haustiere wie Hunde oder Katzen in der Personal- oder Vakanzwohnung zu halten.
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